{"id":36,"date":"2014-02-20T12:16:58","date_gmt":"2014-02-20T10:16:58","guid":{"rendered":"http:\/\/zinkgmbh.de\/wordpress\/?page_id=36"},"modified":"2019-01-23T12:45:56","modified_gmt":"2019-01-23T10:45:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zinkgmbh.de\/wordpress\/?page_id=36","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h3>Zink GmbH- Feinmechanik und Sondermaschinen: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n<p><strong>Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Angebot und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Ein Kaufvertrag kommt entweder dadurch zustande, dass<\/p>\n<p>a) Herr Hans-J\u00fcrgen Zink oder Herr Michael Zink als Inhaber der Fa. Zink GmbH (im folgenden als Verwender bezeichnet) die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich best\u00e4tigt hat oder<\/p>\n<p>b) die Lieferung durch den Verwender aufgrund einer m\u00fcndlichen Bestellung tats\u00e4chlich erfolgt.<\/p>\n<p>1.2 An schriftliche Angebote h\u00e4lt sich der Verwender bis zum Ablauf eines Monats nach Angebotsdatum gebunden. Der Verwender ist berechtigt, die im Angebot genannten Preise angemessen (\u00a7 315 BGB) zu erh\u00f6hen, wenn der Vertrag nicht innerhalb von 6 Monaten ab Angebotsdatum ausgef\u00fchrt werden kann. Dies gilt auch bei Angeboten\/Vertr\u00e4gen zu festen Preisen. Die Erh\u00f6hung richtet sich nach den Kostensteigerungen im Lohn- und Materialbereich.<\/p>\n<p>1.3 Materialbezeichnungen sind unverbindlich. Der Verwender ist berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzmaterial zu verwenden.<\/p>\n<p>1.4 Gesch\u00e4ftsbedingungen oder abweichende Gegenbest\u00e4tigungen des Kunden sind f\u00fcr den Verwender unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird; sie bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Anerkennung durch den Verwender. Mit der Erteilung des Auftrags anerkennt der Kunde diese Verkaufs- und Lieferbedingungen.<\/p>\n<p>1.5 Telegraphische, telefonische oder m\u00fcndliche Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Verwenders.<\/p>\n<p><strong>2. Preise<\/strong><\/p>\n<p>Der Preis der Vertragsgegenst\u00e4nde versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachl\u00e4sse zzgl. der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Firmensitz des Verwenders. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Versendungs- oder Anlieferungskosten) werden zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p>\n<p><strong>3. Zahlung-Teilzahlung<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Vertragsgegenstandes \u2013sp\u00e4testens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige \u2013 und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung in bar f\u00e4llig. Bei gr\u00f6\u00dferen Auftr\u00e4gen k\u00f6nnen Teillieferungen und Teilleistungen ausgef\u00fchrt und gesondert berechnet werden.<\/p>\n<p>3.2 Die Annahme von Wechseln, Schecks und EC-Schecks (\u201cEuroscheck-System\u201d) erfolgt nurerf\u00fcllungshalber. Euroschecks werden nur gegen Vorlage einer g\u00fcltigen EC-Scheckkarte angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>3.3 Die Aufrechnung des Kunden wegen etwaiger Gegenanspr\u00fcche ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn diese entweder unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Zur\u00fcckbehaltungsrecht nach \u00a7 273 ist ausgeschlossen, soweit es nicht denselben Lebenssachverhalt betrifft. Im kaufm\u00e4nnischen Verkehr ist ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht dar\u00fcber hinaus generell ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskr\u00e4ftig festgestellte Gegenforderungen.<\/p>\n<p><strong>4. Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Lieferfristen und \u2013Termine gelten nur dann als vereinbart, wenn diese ausdr\u00fccklich und schriftlich zugesichert sind.<\/p>\n<p>4.2 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme bzw. des Vertragsabschlusses. Unvorhergesehene Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflusses des Verwenders liegen, verl\u00e4ngern die Lieferzeit angemessen; dies gilt auch bei Aussperrung, Streik oder unverschuldeten erheblichen Betriebsst\u00f6rungen des Verwenders.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>5. Verletzung von K\u00e4uferpflichten<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>5.1 Vorauskasse; Folgen der Nichterf\u00fcllung<\/p>\n<p>Der Verwender kann von einem K\u00e4ufer Vorauskasse verlangen, wenn nach der Auskunft einer Bank, der Schufa (Schutzgemeinschaft f\u00fcr allgemeine Kreditsicherung) oder einer \u00e4hnlichen Einrichtung die p\u00fcnktliche Zahlung eines Kaufpreises nicht gew\u00e4hrleistet erscheint. Erbringt der K\u00e4ufer in diesem Fall den Kaufpreis nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Verwender, so kann sich dieser vom Vertrag l\u00f6sen. Der Verwender hat dann einen Anspruch auf Schadenersatz in H\u00f6he von 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Dem K\u00e4ufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Verwender kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>5.2 Anspr\u00fcche bei Verzug des K\u00e4ufers<\/p>\n<p>Verzugszinsen werden mit 2 % p.A. \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gerechnet. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz oder der K\u00e4ufer eine geringere Belastung nachweist.<\/p>\n<p>5.3 Anspr\u00fcche bei Nichtabnahme durch den K\u00e4ufer<\/p>\n<p>Nimmt der K\u00e4ufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist von vier Wochen die Ware nicht ab bzw. erkl\u00e4rt er vorher ausdr\u00fccklich, nicht abnehmen zu wollen, so hat der Verwender einen Schadenersatzanspruch in H\u00f6he von 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Weist der K\u00e4ufer nach, dass dem Verwender kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist, so reduziert sich die H\u00f6he des Schadenanspruchs.<\/p>\n<p>5.4 Abzahlungskauf; Folgen von Vertragsverst\u00f6\u00dfen Ist Teilzahlung vereinbart, so gilt folgendes:<\/p>\n<p>Ist der Kaufpreisanspruch innerhalb von 36 Monaten zu begleichen, so wird der Restbetrag unter folgender hinreichender Bedingung f\u00e4llig:<\/p>\n<ul>\n<li>\uf0b7 &nbsp;Der K\u00e4ufer ist mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug<\/li>\n<li>\uf0b7 &nbsp;der Restbetrag macht mindestens 10 % des gesamten Teilzahlungspreises aus und<\/li>\n<li>\uf0b7 &nbsp;nach entsprechender Aufforderung des Verwenders bezahlt der K\u00e4ufer den r\u00fcckst\u00e4ndigen Betragnicht innerhalb von 2 Wochen.Ist der Kaufpreis in mehr als 36 Monaten zu begleichen, so wird der gesamte Restbetrag unter folgender hinreichender Bedingung f\u00e4llig:<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>\uf0b7 &nbsp;Der K\u00e4ufer ist mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug,<\/li>\n<li>\uf0b7 &nbsp;der Restbetrag macht mindestens 5 % des gesamten Teilzahlungspreises aus und<\/li>\n<li>\uf0b7 &nbsp;der K\u00e4ufer begleicht den r\u00fcckst\u00e4ndigen Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen, obwohl ihn derVerwender dazu aufgefordert hat.In den F\u00e4llen, in denen der Restbetrag sofort zur Zahlung f\u00e4llig wird, hat der Verwender das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<strong>6. Lieferverzug des Verwenders<\/strong>Befindet sich der Verwender in Lieferverzug, so muss ihn der K\u00e4ufer, bevor er von seinem gesetzlichen R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen kann, schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen.<strong>7. Gew\u00e4hrleistung<\/strong>\n<p>7.1.Untersuchungspflicht<\/p>\n<p>Offensichtliche M\u00e4ngel sowie unvollst\u00e4ndige und unrichtige Lieferung des Kaufgegenstandes sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach der Anlieferung schriftlich beim Verwender anzuzeigen. Nicht offensichtliche bzw. nicht erkennbare M\u00e4ngel sind innerhalb von zwei Wochen ab Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Gegen\u00fcber Kaufleuten gehen die gesetzlichen R\u00fcgepflichten des HGB vor.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verwender bereit zu halten.<\/p>\n<p>Kommt der K\u00e4ufer seiner Untersuchungs &#8211; , Bereithaltungs &#8211; oder Mitteilungspflicht nicht nach, so verliert er bez\u00fcglich derjenigen M\u00e4ngel, f\u00fcr die ihn eine entsprechende Obliegenheit getroffen h\u00e4tte, jegliche Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p>7.2.Gew\u00e4hrleistungsfrist<br \/>\nEs gelten die Gew\u00e4hrleistungsfristen des BGBs. 7.3 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/p>\n<p>Bei M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes ist der K\u00e4ufer zun\u00e4chst nur berechtigt, Nachbesserung bzw. Nachlieferung zu verlangen. Bei Unm\u00f6glichkeit oder Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung erh\u00e4lt der K\u00e4ufer nach seiner Wahl die M\u00f6glichkeit, den Vertrag r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen oder eine Herabsetzung des Preises zu verlangen. Welchen der ihm zustehenden Anspr\u00fcche der K\u00e4ufer geltend machen will, muss er gegen\u00fcber dem Verwender innerhalb von 10 Tagen schriftlich erkl\u00e4ren. Die Frist beginnt am dritten Tage nach dem Datum des Poststempels, des Schreibens des Verwenders in dem er das Misslingen der Nachbesserung oder die Unm\u00f6glichkeit einer Neulieferung anzeigt.<\/p>\n<p>Falls der K\u00e4ufer verlangt, dass Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verwender diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gew\u00e4hrleistung fallende Teile nicht berechnet werden, w\u00e4hrend Arbeitszeit und Reisekosten gem\u00e4\u00df den Standards\u00e4tzen des Verwenders zu bezahlen sind.<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung gilt nicht f\u00fcr Verschlei\u00dfteile.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber dem Verwender bestehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind nur mit dessen ausdr\u00fccklicher und schriftlicher Zustimmung abtretbar.<\/p>\n<p>Wird nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, so ist der Verwender berechtigt, etwa zu leistende Sicherheit durch selbstschuldnerische Bankb\u00fcrgschaft zu erbringen.<\/p>\n<p>7.4 Bei Verkauf gebrauchter Sachen ist jegliche Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. 7.5. Gew\u00e4hrleistungsausschluss<br \/>\nVon jeglicher Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind:<\/p>\n<p>Fehler, die durch Besch\u00e4digung, falschen Anschluss, falsche Bedienung durch die Kunden verursacht werden, Sch\u00e4den durch h\u00f6here Gewalt, z. B. Blitzschlag, M\u00e4ngel durch Verschlei\u00df, bei \u00dcberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch oder M\u00e4ngel durch Verschmutzung, Sch\u00e4den durch au\u00dfergew\u00f6hnliche mechanische, chemische oder atmosph\u00e4rische Einfl\u00fcsse.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gilt bei der Benutzung der Produkte folgendes:<\/p>\n<p>Der Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung bei Eingriff des Kunden oder Dritter in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung des Verwenders, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigef\u00fchrt habe, widerlegt.<\/p>\n<p><strong>8. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung und sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche, auch f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, sind sowohl gegen den Verwender als auch gegen dessen Erf\u00fcllung &#8211; bzw. Errichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>9. R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Werden dem Verwender nach Abschluss des Vertrages \u00fcber den Kunden Tatsachen zu dessen Kreditw\u00fcrdigkeit bekannt, die den Verwender nach den Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmannes vom Vertragsabschluss Abstand h\u00e4tten nehmen lassen oder hat der Kunde \u00fcber seine Kreditw\u00fcrdigkeit falsche Angaben gemacht oder verletzt der K\u00e4ufer seine Sorgfaltspflicht hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und wird dadurch der Leistungsanspruch des Verwenders gef\u00e4hrdet, so ist er berechtigt, unter Anrechnung der von ihm gemachten Aufwendungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Sicherheit zu verlangen.<\/p>\n<p>Dies gilt auch, wenn dem Verwender trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Bestellung von dessen Lieferanten weiterver\u00e4u\u00dferte Waren nicht zur Verf\u00fcgung gestellt wird oder die Lieferung auf Grund h\u00f6herer Gewalt oder von Einfl\u00fcssen, die nicht dem Willen des Verwenders unterliegen, erheblich beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p><strong>10. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>10.1. Die Lieferung von Waren erfolgt bis zur restlosen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen, bei Annahme von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einl\u00f6sung, unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verwenders. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in einzelne Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen f\u00fcr alle Forderungen, die der Verwender gegen\u00fcber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand , z. B. auf Grund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachtr\u00e4glich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Verwender unzumutbar verz\u00f6gert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erf\u00fcllung der vorgenannten Anspr\u00fcche des Verwenders d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde vorbehaltlich der Regelung unter Ziffer 10.2. nicht weiterver\u00e4u\u00dfert, weiterverarbeitet, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso ist die Sicherungs\u00fcbereignung, Verpf\u00e4ndung oder eine sonstige Beeintr\u00e4chtigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagt.<\/p>\n<p>10.2. Ist der K\u00e4ufer ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches so ist ihm die Weiterver\u00e4u\u00dferung und Weiterverarbeitung im gew\u00f6hnlichem Gesch\u00e4ftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegen\u00fcber seinen Abnehmern oder Dritten einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Nebenrechte in H\u00f6he der Rechnungswerte des Verwenders bereits jetzt an den Verwender abgetreten werden. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Verwenders bis zur H\u00f6he des Wertes, der jeweils unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware.<\/p>\n<p>Der Verwender erm\u00e4chtigt den Kunden zur Einziehung solcher Forderungen. Die Einziehungsbefugnis des Verwenders bleibt hiervon unber\u00fchrt. Der Verwender wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Verwender ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Auf Verlangen des Verwenders hat der K\u00e4ufer diesem die Schuldner abgetretener Forderungen mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen.<\/p>\n<p>10.3. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der K\u00e4ufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verwender den Kaufgegenstand vom K\u00e4ufer heraus verlangen und nach Androhung einer angemessenen Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freih\u00e4ndigen Verkauf bestm\u00f6glich verwerten. S\u00e4mtliche Kosten der R\u00fccknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pf\u00e4ndung des Kaufgegenstandes oder bei Aus\u00fcbung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verwender sofort schriftlich Mitteilung zu machen und unverz\u00fcglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verk\u00e4ufers hinzuweisen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen. Der K\u00e4ufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten, sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverz\u00fcglich vom Verwender ausf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p>10.4 Der Verwender verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sich sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 5\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>II. Leistungs- und Reparaturbedingungen<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>1. Auftragserteilung<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Im Auftragsschein oder in einem, auf einen telefonischen Auftrag folgenden, Best\u00e4tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben. Sofern keine ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung erfolgt, sind die Termine unverbindlich.<\/p>\n<p>Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass weitere, zun\u00e4chst nicht erkannte Reparaturma\u00dfnahmen oder andere Leistungen oder anderer Art erforderlich werden, ist der Verwender zu deren Vornahme durch den Auftrag ebenfalls erm\u00e4chtigt, auch wenn sich die Auftragserteilung nicht ausdr\u00fccklich darauf bezieht.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kurzfristig erreichbar ist, die \u00c4nderung nicht zumutbar ist, die \u00c4nderung zu einer qualitativen Verschlechterung der in Auftrag gegeben Werkleistungen f\u00fchrt und das Auftragsvolumen um mehr als 5 % \u00fcberschritten wird. In diesem Fall hat der Verwender dem Auftraggeber Mitteilung \u00fcber die vorzunehmenden Weiterungen zu machen und mit ihm eine Vereinbarung \u00fcber die zus\u00e4tzlichen Leistungen sowie die daf\u00fcr zu berechnenden Preise zu treffen.<\/p>\n<p>1.2 Der Auftraggeber erh\u00e4lt eine Durchschrift des Auftragsscheins, dem die AGB beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>1.3 Materialbezeichnungen sind unverbindlich. Der Verwender ist berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzmaterial zu verwenden.<\/p>\n<p>1.4 Gesch\u00e4ftsbedingungen oder abweichende Gegenbest\u00e4tigungen sind f\u00fcr den Verwender unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird; sie bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Anerkennung durch den Verwender. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese Leistungs- und Reparaturbedingungen an.<\/p>\n<p>1.5 Telegraphische, telefonische oder m\u00fcndliche Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Verwenders.<\/p>\n<p><strong>2. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Verwender im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen.<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tats\u00e4chlich ausgef\u00fchrten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohns\u00e4tzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist. Die in einem schriftlichen Angebot aufgef\u00fchrten Massen und sonstige Ma\u00dfangabe sind unverbindlich. Ein Pauschalpreisvertrag kommt nur dann zustande, wenn schriftlich eine Pauschalsumme vereinbart wird und diese auch so bezeichnet ist.<\/p>\n<p>2.2 Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.<\/p>\n<p>2.3 Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, k\u00f6nnen die damit im Zusammenhang entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, unabh\u00e4ngig davon, ob ein nachfolgender Reparaturauftrag erteilt wird oder nicht.<\/p>\n<p><strong>3. Angebote des Verwenders<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Hat der Verwender dem Auftraggeber ein Angebot gemacht, so sind die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen wie Abfindungen, Zeichnungen usw. nur ann\u00e4hernd als ma\u00df- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Ma\u00dfgewichtsgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>3.2 Der Verwender beh\u00e4lt sich an s\u00e4mtlichen Unterlagen, die er zur Erstellung eines Angebotes an potenzielle Auftraggeber aush\u00e4ndigt, seine Eigentums- u. Urheberrechte vor. Ohne Einverst\u00e4ndnis des Verwenders d\u00fcrfen s\u00e4mtliche Unterlagen, einschlie\u00dflich des Angebots selbst, an Dritte nicht weitergegeben werden, inhaltlich Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden oder auf sonstiger Weise missbr\u00e4uchlich verwendet werden.<\/p>\n<p>3.3 Derjenige, dem vom Verwender die zur Erstellung eines Angebots erforderlichen Unterlagen ausgeh\u00e4ndigt worden sind, hat daf\u00fcr zu sorgen, dass dritte Personen keine M\u00f6glichkeit haben, von dem Inhalt der Unterlagen Kenntnis zu erlangen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 6\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>3.4 Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind s\u00e4mtliche Unterlagen, die dem potentiellen Auftraggeber ausgeh\u00e4ndigt worden sind, unaufgefordert und unverz\u00fcglich an den Verwender zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p>3.5 Verletzt der Kunde seine sich aus Ziffer 3.2 bis 3.4 ergebenden Pflichten, so wird eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 10 % des Auftragswertes zur Zahlung f\u00e4llig. Dies gilt nicht, wenn das gesamte Auftragsvolumen eine Summe von &nbsp;500,00 Euro nicht \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>4. Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Verlangt der Verwender nach Fertigstellung \u2013 ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Ausf\u00fchrungsfrist\u2013 die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuf\u00fchren; eine andere Frist kann vereinbart werden.<\/p>\n<p>4.2 Besonders abzunehmen sind auf Verlangen: a) in sich abgeschlossene Teile der Leistung<\/p>\n<p>b) andere Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausf\u00fchrung der Pr\u00fcfung und Feststellung entzogen werden.<\/p>\n<p>4.3 Wegen wesentlicher M\u00e4ngel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.<\/p>\n<p>4.4 a) Eine f\u00f6rmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverst\u00e4ndigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter M\u00e4ngel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erh\u00e4lt eine Ausfertigung.<\/p>\n<p>b) Die f\u00f6rmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Verwenders stattfinden, wenn der Termin vereinbart war oder der Auftraggeber mit gen\u00fcgender Frist dazu eingeladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Verwender alsbald mitzuteilen.<\/p>\n<p>4.5 a) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung \u00fcber die Fertigstellung der Leistung.<\/p>\n<p>b) Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterf\u00fchrung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.<\/p>\n<p>c) Vorbehalte wegen bekannter M\u00e4ngel oder wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber sp\u00e4testens zu den in den Abs\u00e4tzen a) und b) bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.<\/p>\n<p>4.6 Sp\u00e4testens mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>5. Berechnung des Auftrages<\/strong><\/p>\n<p>Der Verwender hat dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine detaillierte Rechnung zu \u00fcbersenden. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.<\/p>\n<p><strong>6. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Der in der Rechnung angewiesene Betrag wird 10 Tage nach Aush\u00e4ndigung bzw. Versendung zur Zahlung f\u00e4llig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber beweisen kann, dass er die Rechnung nicht erhalten hat.<\/p>\n<p>6.2 Die Annahme von Wechseln, Schecks und EC-Schecks (Euroscheck-System) erfolgt nur erf\u00fcllungshalber. Euroschecks werden nur unter Vorlage einer g\u00fcltigen EC-Scheckkarte angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>6.3 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten.<\/p>\n<p>6.4 Im kaufm\u00e4nnischen Verkehr k\u00f6nnen Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur auf unbestrittene oder rechtskr\u00e4ftig festgestellte Gegenforderungen gest\u00fctzt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 7\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>6.5 Der Verwender ist berechtigt, Abschlagszahlungen in H\u00f6he des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistungen einschlie\u00dflich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages in m\u00f6glichst kurzen Zeitabst\u00e4nden zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>7. Erweitertes Pfandrecht<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Dem Verwender steht wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu.<\/p>\n<p>Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>7.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht sp\u00e4testens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entf\u00e4llt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Besch\u00e4digung oder Untergang. Ein Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Verwender ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung dieser Forderung zum Verkehrswert zu ver\u00e4u\u00dfern. Ein etwaiger Mehrerl\u00f6s ist f\u00fcr den Kunden zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>8. Verletzung von Pflichten des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Vorauskasse; Folgen der Nichterf\u00fcllung<\/p>\n<p>Der Verwender kann von einem Auftraggeber Vorauskasse verlangen, wenn nach der Auskunft einer Bank, der Schufa (Schutzgemeinschaft f\u00fcr allgemeine Kreditsicherung) oder einer \u00e4hnlichen Einrichtung die p\u00fcnktliche Zahlung des Werklohnes als nicht gew\u00e4hrleistet erscheint. Erbringt der Auftraggeber in diesem Fall den Werklohn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch den Verwender, so kann dieser sich von dem Vertrag l\u00f6sen. Der Verwender hat dann einen Anspruch auf Schadensersatz in H\u00f6he von 25 % des vereinbarten Werklohnes. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Verwender kein oder geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>8.2 Anspr\u00fcche bei Verzug des Auftraggebers<\/p>\n<p>Verzugszinsen werden mit 2 % p. A. \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuz\u00fcglich Umsatzsteuer. Sie sind h\u00f6her oder niedriger einzusch\u00e4tzen, wenn der Verwender eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz oder der K\u00e4ufer eine geringere Belastung nachweist.<\/p>\n<p><strong>9. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>Der Verwender leistet f\u00fcr die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gew\u00e4hr, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unber\u00fchrt bleibt:<\/p>\n<p>9.1 Nimmt der Auftraggeber das erstellte Werk trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in dem beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n<p>9.2 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt f\u00fcr alle Reparaturleistungen sowie f\u00fcr eingebautes Material, soweit es sich um im Rahmen von Werkvertr\u00e4gen verwendete vom Verwender hinzugekaufte Sachen, um Verschlei\u00dfteile und um elektrische und maschinell bewegte Teile, (z. B. Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Regelger\u00e4te usw.) handelt, sechs Monate. Im \u00dcbrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfristen.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel sollen dem Verwender unverz\u00fcglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden; sie sind sp\u00e4testens innerhalb von einem Monat schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p>Kommt der Auftraggeber seinen Obliegenheiten nicht nach, so verliert er jegliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df ist von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 8\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>9.3 Zur M\u00e4ngelbeseitigung hat der Auftraggeber den Verwendern den nach billigem Ermessen erforderlichen Zeitaufwand und Gelegenheit einzur\u00e4umen. Der Auftraggeber hat insbesondere daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchf\u00fchrung der Reparatur dem Verwender oder dessen Beauftragter zur Verf\u00fcgung steht. Verweigert der Auftraggeber dies oder verz\u00f6gert er dies unzumutbar, so ist der Verwender von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/p>\n<p>9.4 Von jeglicher Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind:<\/p>\n<p>Fehler, die durch Besch\u00e4digung, falschen Anschluss oder falscher Bedingung durch den Kunden verursacht werden, Sch\u00e4den durch h\u00f6here Gewalt, z. B. Blitzschlag, M\u00e4ngel durch Verschlei\u00df, bei \u00dcberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch oder M\u00e4ngel durch Verschmutzung, Sch\u00e4den durch au\u00dfergew\u00f6hnliche mechanische, chemische oder atmosph\u00e4rische Einfl\u00fcsse.<\/p>\n<p>9.5 Jeder Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritte in Reparatur in den Vertragsgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung des Verwenders da\u00df der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigef\u00fchrt habe, widerlegt.<\/p>\n<p>9.6 Der Auftraggeber ist zun\u00e4chst auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder f\u00fcr den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, dann kann der Auftraggeber vom Verwender Wandlung (R\u00fcckg\u00e4ngigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Verg\u00fctung) verlangen. Die Wandlung (R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages) ist bei Bauleistungen gem. \u00a7 1 VOB\/A, somit bei Arbeiten durch die ein Bauwerk geschaffen, erhalten oder ge\u00e4ndert wird, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>9.7 Gegen\u00fcber dem Verwender bestehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind nur mit dessen ausdr\u00fccklicher und schriftlicher Zustimmung abtretbar.<\/p>\n<p><strong>10. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>10.1. Der Verwender haftet f\u00fcr Sch\u00e4den und Verlust am Auftragsgegenstand nur, soweit ihn bzw. seine Verrichtungs &#8211; oder Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<\/p>\n<p>10.2. Im Falle der Besch\u00e4digung ist der Verwender zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dies nicht m\u00f6glich und mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Gleiches gilt bei Verlust.<\/p>\n<p>10.3. Dar\u00fcber hinaus wird Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Verwenders geleistet. Schadensersatzanspr\u00fcche nach dem Gesetz \u00fcber die Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>10.4. Sowohl der Verwender als auch der Auftraggeber haben, sobald sie Kenntnis von Besch\u00e4digungen oder Verlusten erlangen, dies dem jeweiligen anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich und schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>10.5. Gewinnt der Verwender bei Durchf\u00fchrung einer Reparaturma\u00dfnahme oder eines sonstigen Auftrages den Eindruck, dass die zu reparierende Anlage f\u00fcr den Auftraggeber ein Sicherheitsrisiko darstellt, so hat er diesen darauf hinzuweisen und die Stilllegung der Anlage anzuregen. Der Hinweis erfolgt auf einem gesonderten Hinweisblatt. Durch diesen schriftlichen Hinweis und dadurch, dass er den Auftraggeber Gelegenheit gibt nachzufragen, haftet der Verwender nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf Grund der Betriebsunsicherheit der Anlage entstehen.<\/p>\n<p><strong>11. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die der Verwenderin aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden dem Verwender die folgenden Sicherheiten gew\u00e4hrt. Diese werden freigegeben, soweit ihr Wert die Forderung um mehr als 20% \u00fcbersteigt. F\u00fcr die Bewertung der Sicherheit ist auf den Rechnungswert abz\u00fcglich 10% abzustellen:<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 9\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum des Verwenders. F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und mit Ablehnungsandrohung versehener angemessener Nachfrist nicht nachkommt, hat der Verwender das Recht, das gelieferte Werk wegzunehmen und anderweitig zu verwerten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Verwender und deren Beauftragter zu diesem Zweck &#8211; soweit erforderlich- das jeweilige Grundst\u00fcck betreten.<\/p>\n<p>11.2. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets f\u00fcr den Verwender als Hersteller, ohne dabei dessen Herstellerhaftung herbeizuf\u00fchren. Soweit das (Mit-) Eigentum des Verwenders durch Verbindung erlischt, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilsm\u00e4\u00dfig (Rechnungswert) auf den Verwender \u00fcbergeht. Der Auftraggeber verwahrt das jeweilige Miteigentum des Verwenders unentgeltlich. Ware, an der dem Verwender Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<\/p>\n<p>11.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen und\/ oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Der aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderung (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherheitshalber an die Auftragnehmerin ab. Der Auftraggeber kann dessen ungeachtet die abgetretenen Forderungen auf die Rechnung von der Auftragnehmerin im eigenen Namen einziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.<\/p>\n<p>11.4 Das gem. \u00a7 648 BGB bestehende Recht, die Bestellung einer Sicherungshypothek auf dem Baugrundst\u00fcck zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11.5 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von der Auftragnehmerin hinweisen und sofort Mitteilung erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggeber &#8211; insbesondere Zahlungsverzug &#8211; ist die Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggeber zur\u00fccknehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des Auftraggeber gegen Dritte zu verlangen. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch die Auftragnehmerin liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p>\n<p>11.6 Geht das Eigentum am Liefergegenstand kraft Gesetzes durch Verbindung mit einem Grundst\u00fcck auf einen Dritten \u00fcber, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine hieraus rechtlichen Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Dritten an den Verwender ab.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"page\" title=\"Page 10\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>III. Gemeinsame Bestimmungen f\u00fcr Leistungen, Reparaturen und Verk\u00e4ufe<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Im Falle eines Verkaufes ist Erf\u00fcllungsort der Sitz des Verwenders.<\/p>\n<p>1.2. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtige und zuk\u00fcnftige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Vollkaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel &#8211; und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verwenders. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p><strong>2. Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>2.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen, Reparaturen und sonstige Leistungen des Verwenders &#8211; auch zuk\u00fcnftige &#8211; f\u00fcr die gesamte Dauer der jeweiligen Gesch\u00e4ftsbeziehung. Fr\u00fchere Verkaufs -, Lieferungs -, oder Zahlungsbedingungen treten au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>2.2. Erg\u00e4nzungen oder \u00c4nderungen zum Vertrag und den AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<p>2.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Vertrag zweckdienende Ersatzbestimmung.<\/p>\n<p>2.4. Einzelvertragliche Regelungen gehen diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbestimmungen vor.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zink GmbH- Feinmechanik und Sondermaschinen: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Angebot und Vertragsschluss 1.1 Ein Kaufvertrag kommt entweder dadurch zustande, dass a) Herr Hans-J\u00fcrgen Zink oder Herr Michael Zink als Inhaber der Fa. 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